Visum und Zollbestimmungen
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist auf folgende Mengen beschränkt:
1 l Hochprozentiges und 1 l Wein
oder 1 l Hochprozentiges und 6 l Bier
oder 1 l Wein und 6 l Bier
oder 2,25 l Wein
Außerdem dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von Angler- und Reiterbekleidung, die bereits genutzt wurde. Diese sind vor der Einreise gründlichst zu desinfizieren. Bitte halten Sie die schriftliche Bestätigung der Desinfektion am Zoll bereit. Es dürfen keine Tiere mitgebracht werden ohne Erlaubnis des Landwirtschaftsministeriums. Medikamente dürfen nur für einen Einnahmezeitraum von 100 Tagen eingeführt werden. Andernfalls ist eine ärztliche Bestätigung notwendig. Weiterhin ist es verboten, Blumen und Blumensamen, Drogen und Waffen, rohe Fleisch- und Milchprodukte und rohe Eier einzuführen.
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